The Empire strikes back: Die Liste
Handy-Videos von Bundesliga auf YouTube? Das geht natürlich nicht. Glaubt man der DFL, drohen den Vereinen langfristig Millionenverluste. Wer weiß wie viele Fans nicht Arena abonnieren, weil sie den Spieltag puzzlestückhaft in Form von Mini-Filmchen zusammensuchen. Aber das ist noch lange nicht das Ende. DFL-Pressesprecher Tom Bender kündigt bei SpOn den "großen Gegenschlag" an. Bolzplatz wurde der Masterplan der Profivereine zugespielt, wie dieser Rechte-Sumpf trocken gelegt werden soll. Die zehn Einzelpunkte:
1. Stadionbesucher müssen eine Schweigeverpflichtung unterschreiben. Über Spiele dürfen ausschließlich Teilnehmer im Doppelpass diskutieren.
2. Vor dem Stadionbesuch ist ein Arena-Abo nachzuweisen. Wer keins hat, muss sich die Augen zuhalten und darf das Spiel lediglich akustisch verfolgen.
3. Telefonieren im Stadion ist verboten, denn die Übertragung akustischer Signale ist exklusiv den Radioanstalten vorbehalten.
4. Bevor kleine Kinder auf dem Bolzplatz erklären, sie seien van der Vaart, Makaay oder ein anderer Bundesliga-Spieler, müssen die Eltern zuerst die Namensrechte erwerben.
5. Jedesmal, wenn in einem Blog das Wort "Bundesliga" oder eine andere eingetragene Marke erwähnt wird, müssen die Betreiber Lizenzgebühren zahlen.
6. Sollten in kleineren Stadien der zweiten oder dritten Liga Anwohner freie Sicht auf das Spielfeld haben, wird automatisch der Preis einer VIP-Loge fällig.
7. Für Fahnen und andere Fan-Utensilien von Ultras, die das Konterfei eines Spielers zeigen, wird eine Bildnutzungsgebühr fällig.
8. Auf die Eintrittskarten wird ein Gema-Aufschlag erhoben für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Melodien zur Anfeuerung der eigenen Mannschaft.
9. Kneipenwetten, bei denen alle Gäste zwei Euro in den Pott zahlen und auf das Ergebnis tippen, werden untersagt, um das staatliche Glücksspielmonopol nicht zu gefährden (Außerdem könnte man süchtig werden).
10. Bevor ein Freizeitfußballer beim Bolzen einen so genannten Signature-Move zeigt (z.B. den Okocha-Trick oder den Robinho-Übersteigerkreisel), muss er an den Urheber eine Schutzgebühr entrichten.
1. Stadionbesucher müssen eine Schweigeverpflichtung unterschreiben. Über Spiele dürfen ausschließlich Teilnehmer im Doppelpass diskutieren.
2. Vor dem Stadionbesuch ist ein Arena-Abo nachzuweisen. Wer keins hat, muss sich die Augen zuhalten und darf das Spiel lediglich akustisch verfolgen.
3. Telefonieren im Stadion ist verboten, denn die Übertragung akustischer Signale ist exklusiv den Radioanstalten vorbehalten.
4. Bevor kleine Kinder auf dem Bolzplatz erklären, sie seien van der Vaart, Makaay oder ein anderer Bundesliga-Spieler, müssen die Eltern zuerst die Namensrechte erwerben.
5. Jedesmal, wenn in einem Blog das Wort "Bundesliga" oder eine andere eingetragene Marke erwähnt wird, müssen die Betreiber Lizenzgebühren zahlen.
6. Sollten in kleineren Stadien der zweiten oder dritten Liga Anwohner freie Sicht auf das Spielfeld haben, wird automatisch der Preis einer VIP-Loge fällig.
7. Für Fahnen und andere Fan-Utensilien von Ultras, die das Konterfei eines Spielers zeigen, wird eine Bildnutzungsgebühr fällig.
8. Auf die Eintrittskarten wird ein Gema-Aufschlag erhoben für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Melodien zur Anfeuerung der eigenen Mannschaft.
9. Kneipenwetten, bei denen alle Gäste zwei Euro in den Pott zahlen und auf das Ergebnis tippen, werden untersagt, um das staatliche Glücksspielmonopol nicht zu gefährden (Außerdem könnte man süchtig werden).
10. Bevor ein Freizeitfußballer beim Bolzen einen so genannten Signature-Move zeigt (z.B. den Okocha-Trick oder den Robinho-Übersteigerkreisel), muss er an den Urheber eine Schutzgebühr entrichten.
Dülp - 30. Okt, 20:07
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